Wichtige Voraussetzungen

Wohnanlage

Sie wollen in unserer Kartei für Wohnungssuchende geführt werden? – dann lassen Sie uns hierfür die „Wohnungsvormerkung“ vollständig ausgefüllt zukommen. Alle wichtigen Informationen über den Ablauf finden Sie im „Merkblatt für Wohnungsinteressenten“.

Nach der Besichtigung der ausgeschriebenen Wohnung ist einen Bewerbung stets mit dem Formular „Bewerbung auf eine ausgeschriebene Wohnung“ vorzunehmen, das persönlich in der Geschäftsstelle abzugeben ist.

Die Genossenschaft kann nach ihrer Satzung Wohnungen nur an Mitglieder der Genossenschaft vermieten. Wenn Sie noch kein Mitglied sind, müssen Sie spätestens vor dem Abschluss eines Mietverhältnisses die Mitgliedschaft durch Beitritt erwerben.

Ein neu beitretendes Mitglied hat einmalig ein Eintrittsgeld von 30€ zu zahlen.

Der Mitgliedschaft in der Genossenschaft liegt der Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 260 Euro zu Grunde. Die sich aus dem erforderlichen Geschäftsanteil für die Mitgliedschaft ergebene Einzahlung sowie das Eintrittsgeld sind nach Rückgabe der unterzeichneten Beitrittserklärung zur Genossenschaft in bar zu begleichen. Bei der Überlassung einer Wohnung sind folgende weitere (zusätzliche) Geschäftsanteile in Höhe von jeweils 260€ zu übernehmen:

1 Zimmerwohnung 1 Anteil 260€
2 Zimmerwohnung 2 Anteile 520€
3 Zimmerwohnung 3 Anteile 780€
4 Zimmerwohnung 4 Anteile 1.040€

Die erforderlichen weiteren Anteile sind nach Zusage einer Wohnung spätestens beim Abschluss des Mietvertrages (Nutzungsvertrages) in bar zu begleichen. Bei Mitgliedern werden vorhandene Genossenschaftsanteile angerechnet.

Für die weiteren Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis (Mietzahlung, etc.) sind zusätzliche Einzugsermächtigungen zu unterzeichnen.

Weiterhin ist die Identität mit einem Ausweis nachzuweisen, sowie die drei aktuellsten Einkommensnachweise, aller für das Haushaltseinkommen beitragender Personen, vorzulegen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.